Doktorandenförderung durch die Stiftung Hufeland-Preis

Ausschreibung „Doktorandenförderung Versorgungsforschung“

Köln im Dezember 2023 – Das Kuratorium der Stiftung „Hufeland-Preis“ lobt hiermit einen Preis für Dissertationen auf dem Gebiet der Versorgungsforschung aus. Bis zu zwei Doktorarbeiten werden mit einem Betrag in Höhe von jeweils 5.000 Euro unterstützt.

Zur Teilnahme berechtigt sind Doktorandinnen und Doktoranden, die den „Dr. med.“ bzw. den „Dr. med. dent.“ anstreben oder bereits erworben haben und die sich in ihrer Arbeit mit der Versorgungsforschung befassen. Bei Promovierten darf der Abschluss des Promotionsverfahrens zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

Mit der Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • die erstellte Promotion
  • die schriftliche Beurteilung durch die Doktormutter/den Doktorvater
  • die Vita der Bewerberin bzw. des Bewerbers.

Die Bewertung der eingereichten Themen erfolgt durch das Kuratorium der Stiftung, das auch über die Vergabe der Förderung entscheidet.

Im Kuratorium vertreten sind neben der Stifterin des Preises, der Deutschen Ärzteversicherung AG, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer und die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V.
 
Die Entscheidung des Kuratoriums ist nicht anfechtbar.

Die Bewerbungen sind bis zum 31. Oktober 2024 unter dem Stichwort „Doktorandenförderung Stiftung Hufeland-Preis“ zu senden an:
           
„Hufeland-Preis“
Notar Dr. Christoph Neuhaus
5. Etage
Theodor-Heuss-Ring 23
50668 Köln 

Für Fragen steht Ihnen Frau Brigitte Könemann, Sekretariat der Geschäftsführung, zur Verfügung (Telefon 0221 148-36106, E-Mail brigitte.koenemann@aerzteversicherung.de).