Experten empfehlen für die Versicherungssumme eine Mindesthöhe: Sichern Sie je nach persönlicher Situation wenigstens das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens an.
Dieser reine Todesfallschutz ist ein absolutes Muss, für alle die Verantwortung tragen. Das gilt in erster Linie für die Familie aber auch für Partner einer Praxisgemeinschaft (z.B. BAG). Insbesondere wenn Restschulden eines Darlehens für Wohneigentum oder Praxisfinanzierung vorhanden sind oder wenn die Ausbildung der Kinder bevorsteht.
Die Versorgungswerke bieten eine Grundsicherung für Hinterbliebene: Verstirbt ein Mitglied während seines Berufslebens, erhalten die Familienangehörigen 60 Prozent der zu diesem Zeitpunkt erreichten Anwartschaft auf Berufsunfähigkeitsrente. Unverheiratete, kinderlose Paare haben keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Eine zusätzliche, private Vorsorge ist also wichtig, damit finanzielle Verpflichtungen nicht die Existenz der Hinterbliebenen bedrohen.
Besonders günstig ist der Beitrag für nicht rauchende Versicherte mit einem Body-Mass-Index von höchstens 27.
Für Familien mit Kindern und Alleinerziehende ist die Risiko-Lebensversicherung ganz besonders wichtig. Im Todesfall des Versicherten haben die Bezugsberechtigten folgende Möglichkeiten:
Auch für Partnerschaften ohne Kinder kann die Risiko-Lebensversicherung sinnvoll sein. Denn selbst bei Doppelverdienern sind bei Wegfall eines Einkommens bestimmte Verbindlichkeiten (z. B. eine Hausfinanzierung) möglicherweise nicht mehr abgesichert.
Unter Partnern einer Praxis ist eine Risiko-Lebensversicherung besonders wichtig, um den Fortbestand des Geschäftsbetriebs zu sichern, falls ein BAG-Mitglied verstirbt.
Experten empfehlen für die Versicherungssumme eine Mindesthöhe: Sichern Sie je nach persönlicher Situation wenigstens das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens an.