Private Krankenversicherung für angestellte und niedergelassene Ärzte

Die private Krankenversicherung von AXA bietet Ihnen ausgezeichneten Schutz.

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Individuell anpassbar nach Ihrem Bedarf

  • Die Premium Kranken­versicher­ung von AXA speziell für angestellte/­nieder­gelassene Ärzte

  • Flexibles und berufs­phasen­spezifisches Konzept: Zu bestimmten Ereignissen ist ein Wechsel in einen anderen Tarif ohne erneute Gesundheits|prüfung möglich

  • Individuelle Kombination mit Kranken­tagegeld, Pflege­vorsorge und Beitrags­entlastung im Alter möglich

  • Bonus für kosten- und gesund­heits­bewusstes Verhalten

  • Erstattung über die Höchstsätze der GOÄ hinaus
    (ambulant/stationär)

  • Vorsorgeunter­suchungen und Schutz­impfungen inklusive
    (ohne Selbstbehalt und ohne Aus­wirkung auf Beitrags­rück­erstattung)

  • 6 Monate Beitragsfreiheit bei Bezug von Elterngeld

  • Premium-Tarif mit Top-Leistungen
    - 100 % für Zahn­behand­lung und bis zu 90 %
       für Zahnersatz inklusive Inlays
    - Psychotherapie bis zu 100%
    - Heilpraktikerbehandlung bis zu 2.000 Euro pro Jahr
    - Sehhilfen bis zu 1.000 Euro
    - Einbettzimmer im Krankenhaus

  • Attraktive Beitrags­rückerstattung bei Nicht­inanspruch­nahme von Leistungen

  • Selbstbeteligung auf Wunsch
    0 oder 900 Euro, halber Selbstbehalt für Kinder und Jugendliche

Ab wann können Sie sich privat versichern?

Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des jährlichen Bruttoarbeitsentgelts eines/einer Arbeitnehmer:in die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Diese Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird jedes Jahr neu festgelegt. Im Jahr 2024 liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 69.300 Euro und im Jahr 2025 bei 73.800 Euro. Arbeitnehmer:innen müssen sowohl die Bruttoarbeitsentgeltgrenze aus 2024 und voraussichtlich 2025 erreichen, damit ein Wechsel in die Private zum 01.01.2025 möglich ist.

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