Wir empfehlen die private Krankenversicherung der AXA Krankenversicherung, mit der Sie von hervorragenden Leistungen profitieren. Dabei können Sie die Leistungsbausteine individuell zusammenstellen. Die private Krankenversicherung lohnt sich, weil die Beiträge unabhängig vom Einkommen berechnet werden.
Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des jährlichen Bruttoarbeitsentgelts eines/einer Arbeitnehmer:in die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Diese Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird jedes Jahr neu festgelegt. Im Jahr 2023 liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 66.600 Euro und im Jahr 2024 bei 69.300 Euro. Arbeitnehmer:innen müssen sowohl die Bruttoarbeitsentgeltgrenze aus 2023 und voraussichtlich 2024 erreichen, damit ein Wechsel in die Private zum 01.01.2024 möglich ist.