Seit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes wird die private Initiative fürs Alter vorzusorgen vom Staat belohnt. Sichern Sie sich attraktive Steuervorteile und Zulagen durch die Wahl und Kombination der richtigen Vorsorgelösungen.
Das Alterseinkünftegesetz (AEG) sieht vor, dass auch Ärztinnen und Ärzte sukzessive Teile ihrer Rente aus dem Versorgungswerk versteuern müssen. Daraus ergibt sich gegenüber früher eine erhebliche Versorgungslücke. Diese kann aber clever geschlossen werden, wenn man den ebenfalls mit dem Gesetz verbundenen Vorteil der Steuerbefreiung der Vorsorgebeiträge nutzt.
Ihre Vorsorgeaufwände sind jedes Jahr steuerlich voll absetzbar - in 2024 bis zu einem Höchstbetrag von 27.565 Euro. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare verdoppelt sich dieser Betrag. Sie senken also Ihre Steuerlast und bauen gleichzeitig ein attraktives Polster in der Altersvorsorge auf.
Die Basis-Rente ist für alle Ärzte und Ärztinnen, denen noch steuerliche Abzugsmöglichkeiten offen stehen, ein sehr attraktives Altersvorsorgeprodukt. Denn es gilt: Je höher die Steuerbelastung, desto höher die persönlichen Steuervorteile.
Die Beitragszahlungen und Steuerersparnisse können Sie dabei auch noch auf unsere ausgezeichnete Berufsunfähigkeitsversicherung übertragen.
Ob Basis- oder Privat-Rente, Sie können nur dann das Beste für sich herausholen, wenn Sie Ihre persönliche Lebenssituation und berufliche Planung berücksichtigen. Lassen Sie sich hier gern von uns beraten.
Zu diesen Produkten stellen wir Muster-Produktinformationsblätter zur Verfügung. Diese finden Sie hier.