Ertragsbeteiligung

Bei den Angaben der Deutschen Ärzte­versicherung AG zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Geschäfts­jahr 2023 handelt es sich um eine Veröffentlichung gemäß § 15 Mindest­zuführungs­verordnung (MindZV).

Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Geschäftsjahr 2023


* Die Ertragsquellen sind die anzusprechenden Kapitalerträge, das Risiko­ergebnis (soweit positiv) und das übrige Ergebnis (soweit positiv) im Sinne der §§ 6 bis 8 Mindest­zuführungs­verordnung für den überschuss­berechtigten Versicherungsbestand. Der Eintrag „---“ bedeutet, dass die betreffende Ertrags­quelle mit einem Verlust abgeschlossen hat

Übersicht der Partner der von uns geführten Konsortialverträge

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