Bei den Angaben der Deutschen Ärzteversicherung AG zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Geschäftsjahr 2023 handelt es sich um eine Veröffentlichung gemäß § 15 Mindestzuführungsverordnung (MindZV).
* Die Ertragsquellen sind die anzusprechenden Kapitalerträge, das Risikoergebnis (soweit positiv) und das übrige Ergebnis (soweit positiv) im Sinne der §§ 6 bis 8 Mindestzuführungsverordnung für den überschussberechtigten Versicherungsbestand. Der Eintrag „---“ bedeutet, dass die betreffende Ertragsquelle mit einem Verlust abgeschlossen hat
Auskünfte zu den Daten unserer Konsortialpartner gemäß Mindestzuführungsverordnung (MindZV) erhalten Sie auf den Seiten des jeweiligen Unternehmens.
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