Nicht nur beruflich, auch privat sollten Sie sich absichern: Ob Designermöbel, teure Teppiche oder HiFi-Anlage – geplatzte Wasserleitungen oder Feuer können Ihr liebgewonnenes Wohneigentum beschädigen und hohe Kosten für Neu|anschaffung oder Reparatur verursachen. Ganz abgesehen von Mühe und Ärger. Sorgen Sie vor und sichern Sie Ihr persönliches Eigentum ab. Wir empfehlen Ihnen hierzu die modulare Hausratversicherung BOXflex der AXA. Übrigens: Im Versicherungsfall zahlen wir Ihnen immer den aktuellen, neuen Anschaffungswert!
Feuer, Blitz, Sturm, Hagel, Erdrutsch, Lawine, Überspannung, Explosion, geplatzte Wasserleitung, Einbruchdiebstahl usw. – mit unserer Hausratversicherung sind Sie gegen alle genannten Schäden abgesichert. Und viele weitere. Ihre Hausratversicherung BOXflex übernimmt den Ersatz finanzieller Aufwendungen für Neuanschaffung oder Reparatur.
Kombinieren Sie Ihren Grundschutz einfach mit den Bausteinen, die Sie benötigen – für einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz ganz nach Ihren Bedürfnissen.
Wählen Sie weitere BOXflex Bausteine hinzu – z. B. eine Wohngebäude-, Glas-, Privathaftpflicht- und Tierhalterhaftpflichtversicherung. Ganz nach Ihren Bedürfnissen. Alle Bausteine enthalten einen soliden Grundschutz, den Sie um weitere Bausteine ergänzen können.
Wer heute sein Zuhause richtig schützen möchte, sollte heute andere Risiken berücksichtigen, als noch vor ein paar Jahren. Welche das sind und wie Sie sich am besten absichern, haben wir für Sie in einem Artikel beispielhaft zusammengefasst.
Hausrat ist alles, was Sie bei einem Auszug aus Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus mitnehmen könnten. Dazu gehören
bewegliche Dinge wie Möbel, Lampen, Gardinen, Kleidung, Schuhe, Wäsche, Geschirr, Bücher, Multimediageräte,
CDs usw.
Ebenfalls enthalten sind Sachen, die Sie selbst als Mieter in Ihre Wohnung einbringen, aber bei einem Auszug nicht
mitnehmen würden (z. B. Parkett, Laminat).
Ihr gesamter privater Hausrat ist bei einem Schadenfall abgesichert. Auch beruflich genutzte Sachen, sofern sie sich in Ihrem häuslichen Arbeitszimmer befinden, gehören dazu.
Darüber hinaus sind auch Kosten mit abgesichert, die mittelbar infolge des Schadenfalls entstehen, wie Aufräum- und Entsorgungskosten, Reparaturkosten, Transport- und Lagerkosten, Hotel- und Unterbringungskosten (z. B. nach einem Wohnungsbrand), Kosten für die Rückreise aus dem Urlaub u. v. m.
Es wird alles voll und ganz zum Wiederbeschaffungspreis ersetzt. Selbst, wenn Ihre Einrichtung inzwischen teurer geworden ist, wird der Preis von heute erstattet.
Es erfolgt kein Abzug aufgrund des Alters von Gegenständen oder weil sie früher zu einem niedrigeren Preis angeschafft wurden. Damit werden laufende Preiserhöhungen aufgefangen und Sie können Gegenstände sorglos neu erwerben.
Für Sachen, die sich außerhalb der Wohnung befinden, also auch Ihr Reisegepäck,
besteht vorübergehend (max. 6 Monate) Versicherungsschutz, so wie er auch in der eigenen Wohnung besteht (z. B. Einbruchdiebstahl im Hotelzimmer). Das heißt allerdings auch, dass reine Beschädigungen, Verlieren oder einfacher Diebstahl nicht automatisch versichert sind, denn dies ist nicht Bestandteil einer Hausratversicherung.
Tipp:
Einfacher Diebstahl aus Hotel- oder Krankenzimmern, Beschädigungen von Reisegepäck, Ersatzkäufe bei verzögerter Auslieferung Ihres Gepäckes u. v. m. lassen sich durch optionale Bausteine in Ihre Hausratversicherung einschließen.
Der Hausrat im Wochenend- oder Ferienhaus sollte immer separat betrachtet werden.
Ist Hausrat länger als 6 Monate außerhalb der eigenen Hauptwohnung untergebracht, fällt er aus dem Versicherungsschutz der Hausratversicherung heraus. Es empfiehlt sich der gesonderte Einschluss, damit keine zeitliche Begrenzung mehr besteht.
Für eine normal eingerichtete Wohnung ohne besonders hohen Wertsachenanteil empfehlen wir an den Außentüren ein von innen verschraubtes bündiges Zylinderschloss.
Alternativ kann ein Zuhaltungsschloss mit mindestens 5 Stiftzuhaltungen verwendet werden.
Ein Türschloss ist dann bündig, wenn es nicht mehr als 5 Millimeter heraussteht.
So kann verhindert werden, dass der Schließzylinder mit der Zange von außen herausgezogen werden kann.
Natürlich gibt es von Experten weiter gehende Empfehlungen. „Mehr erfahren.“
Grundsätzlich leistet die Hausratversicherung Entschädigung für Fahrräder, die im Rahmen eines Einbruchdiebstahls aus Ihrer Wohnung, dem abgeschlossenen Keller oder einer abgeschlossenen Garage entwendet wurden.
Außerhalb Ihrer Räumlichkeiten können Sie Ihre Fahrräder aber auch gegen das Risiko des einfachen Diebstahls absichern.
Erweitern Sie hierzu Ihren Grundschutz um den Zusatzbaustein „Fahrrad“.
Das Besondere bei AXA: Rund-um-die-Uhr-Versicherungsschutz bei einfachem Diebstahl außerhalb Ihrer Wohnung, ohne komplizierte „Nachtzeitklausel“, die den Versicherungsschutz einschränkt.
Was ist wichtig? Schließen Sie Ihr Fahrrad immer mit einem geeigneten Schloss ab, wenn Sie es abstellen.
Was ist bei einem Diebstahl zu tun?
- Diebstahlanzeige bei der Polizei (vor Ort)
- Meldung des Diebstahls bei der Versicherung – 24-h-AXA-Hotline: 0800 292033
Sie müssen den Einbruch in jedem Fall unverzüglich anzeigen:
1. bei der Polizei (110) und
2. bei Ihrer Versicherung (24-h-Hotline der AXA: 0800 2920333)
Die Versicherung benötigt nach einem Einbruch eine Auflistung der abhandengekommenen Gegenstände inklusive ihres Wertes.
Tipp: Fotos erleichtern den Nachweis über den Besitz der Sachen. Dokumentieren Sie damit vor allem Schmuck, Uhren, Wertsachen oder besonderes Hab und Gut wie Sammelobjekte. Generell kann es von Vorteil sein, Ihre Einrichtung fotografisch festzuhalten.