Sicherheit ist Ihnen für den Aufbau der Altersvorsorge wichtig, gleichzeitig möchten Sie nicht auf hohe Renditen verzichten? Mit der Relax Rente sorgen Sie privat vor – und können von den Chancen der Kapitalmärkte und hohen Garantien profitieren.
Die Relax Rente ermöglicht Ihnen finanzielle Beweglichkeit im Alter – und dies sogar noch während des Rentenbezugs. Dazu unterteilen wir die Rentenbezugsphase in eine Aktiv- und eine Ruhestandsphase.
So können Sie nicht nur zu Beginn des Rentenbezugs über die Art und Höhe Ihrer Auszahlung entscheiden, sondern auch noch während der Aktivphase.
Dies ist in dieser Form bisher einzigartig auf dem deutschen Markt und bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Rente flexibel anzupassen, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert:
Die private Altersvorsorge der Deutschen Ärzteversicherung erhält in 2023 erneut die Bestnote im Privatrenten-Rating vom IVFP (Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH). Bei den „Fondspolicen“ und „Indexpolicen“ überzeugen die Produkte der Standesversicherung für Ärzte und Apotheker. Die wichtigsten Kriterien sind die Unternehmensqualität und die Rendite. Exzellent ist aber auch die von der Ärzteversicherung gebotene Flexibilität und die Transparenz.
Für den Wertzuwachs wird Ihr Vermögen bei der Relax Rente an der positiven Wertentwicklung eines Index beteiligt. Erfahren Sie mehr über die Indexbeteiligung.
>> Relax Rente mit Beteiligung am Europa Aktienindex mit ISC
>> Relax Rente mit Beteiligung am Global Multi Asset Index
Versicherungsprodukte werden unter bestimmten Voraussetzungen bei der Auszahlung des Vertragsguthabens oder dem Bezug monatlicher Rentenzahlungen steuerlich begünstigt.
Gesetzlich vorgeschriebene Informationen:
Zu diesem Produkt stellen wir für Privatrenten Basisinformationsblätter zur Verfügung.
>> Zu den Basisinformationsblättern
Zu diesem Produkt stellen wir für Basisrenten Muster-Produktinformationsblätter zur Verfügung.
>> Zu den Muster-Produktinformationsblättern
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen zum Finanzprodukt „Relax Rente“
>> PAI Statement gem. Art. 7 Offenlegungsverordnung, Version 2023-01 vom 05.01.2023
>> Informationen nach Art. 10 der Offenlegungsverordnung, Version 2024-02 vom 26.02.2024