Private Krankenversicherung für angestellte und niedergelassene Zahnärzte

Ausgezeichneter Schutz mit 600 Euro Selbstbehalt

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Individuell anpassbar nach Ihrem Bedarf

  • Die Premium Kranken­versicherung der AXA speziell für angestellte/­nieder­gelassene Zahnärzte

  • Flexibles und berufs­phasen­spezifisches Konzept: Zu bestimmten Ereignissen ist ein Wechsel in einen anderen Tarif ohne erneute Gesundheits|prüfung möglich

  • Individuelle Kombination mit Kranken­tagegeld, Pflege­vorsorge und Beitrags­entlastung im Alter möglich

  • Bonus für kosten- und gesund­heits­bewusstes Verhalten

  • Erstattung über die Höchstsätze der GOÄ hinaus
    (ambulant/stationär)

  • Vorsorgeunter­suchungen und Schutz­impfungen inklusive
    (ohne Selbstbehalt und ohne Aus­wirkung auf Beitrags­rück­erstattung)

  • 6 Monate Beitragsfreiheit bei Bezug von Elterngeld

  • Premium-Tarif mit Top-Leistungen
    - 100% für Material- und Labor­kosten, keine Erstattung für
       Honorare. Es können jedoch auch andere Zahntarife
       gewählt werden.
    - Psychotherapie bis zu 100%
    - Heilpraktikerbehandlung bis zu 2.000 Euro pro Jahr
    - Sehhilfen bis zu 1.000 Euro
    - 1-Bettzimmer im Krankenhaus

  • Attraktive Beitrags­rückerstattung bei Nicht­inanspruch­nahme von Leistungen

  • Selbstbeteligung
    600 Euro, halber Selbstbehalt für Kinder und Jugendliche

Ab wann können Sie sich privat versichern?

Die Versicherungs­pflicht­grenze legt fest, bis zu welcher Höhe des jähr­lichen Brutto­arbeits­entgelts eines/einer Arbeitnehmer:in die Versicherungs­pflicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung besteht. Diese Jahres­arbeits­entgelt­grenze (JAEG) wird jedes Jahr neu festgelegt. Im Jahr 2023 liegt die Jahres­arbeits­entgelt­grenze bei 66.600 Euro und im Jahr 2024 bei 69.300 Euro. Arbeitnehmer:innen müssen sowohl die Brutto­arbeits­entgelt­grenze aus 2023 und voraussichtlich 2024 erreichen, damit ein Wechsel in die Private zum 01.01.2024 möglich ist.

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