Ausgezeichneter Schutz mit 600 Euro Selbstbehalt
Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des jährlichen Bruttoarbeitsentgelts eines/einer Arbeitnehmer:in die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Diese Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird jedes Jahr neu festgelegt. Im Jahr 2023 liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 66.600 Euro und im Jahr 2024 bei 69.300 Euro. Arbeitnehmer:innen müssen sowohl die Bruttoarbeitsentgeltgrenze aus 2023 und voraussichtlich 2024 erreichen, damit ein Wechsel in die Private zum 01.01.2024 möglich ist.