Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Dabei fließt ein bestimmter Teil des Bruttogehalts direkt in die Versicherung – und zwar steuer- und sozialabgabenfrei. Das macht die betriebliche Alterversorgung zu einem wichtigen Baustein der Altersvorsorge mit Vorteilen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Die Angebote der Deutschen Ärzteversicherung zur betrieblichen Altersversorgung wurden in Kooperation mit den jeweiligen Tarifparteien, Berufsverbänden und Standesorganisationen entwickelt.
Betriebliche Altersversorgung für angestellte Ärztinnen und Ärzte. Sie erwirtschaftet eine um bis zu 40 % höhere Rendite als ein privater Rentenvertrag. Mehr als 3.500 Kranken- und Pflegeeinrichtungen bieten sie bereits ihren Mitarbeitern.
Betriebliche Altersversorgung für Praxis- und Apothekenangestellte. Sie bietet eine attraktive Rendite und wird als zusätzliches Kapitalpolster von allen Tarifparteien und den berufsständischen Organisationen empfohlen.