Ganz einfach mehr Rente: Die KlinikRente ist die optimale Vorsorge für angestellte Ärzte, Ärztinnen und Führungskräfte. Mehr als 3.500 Kranken- und Pflegeeinrichtungen bieten ihren Mitarbeitern bereits die Vorteile dieser betrieblichen Altersvorsorge. Das starke Trägerkonsortium (u. a. die Deutsche Ärzteversicherung) garantiert Arbeitgebern und Arbeitnehmern höchste Sicherheit und Stabilität.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Der Arbeitnehmer bestimmt die Höhe des Vorsorgebeitrags, der von seinem Bruttoeinkommen abgezogen wird. Diesen Betrag zahlt der Arbeitgeber monatlich in die Unterstützungskasse der KlinikRente ein.
Gut zu wissen: Der Vorsorgebeitrag ist steuerfrei. Die Besteuerung findet erst bei Renten-/Kapitalauszahlung in der Rentenphase statt – dann sind die Steuersätze niedriger. Zusätzlich können Freibeträge genutzt werden.
Mit der KlinikRente können Arbeitnehmer bis zu 40 % mehr Rente als mit einem privat abgeschlossenen Vertrag erreichen.
Vergleich zwischen der KlinikRente und einem privat abgeschlossenen Rentenvertrag: