In Zeiten wachsenden Kostendrucks gehen immer mehr Kliniken dazu über, am Versicherungsschutz für ihre Arbeitnehmer zu sparen. Zudem gehen Kliniken zunehmend dazu über, Schadenersatzzahlungen an Patienten den Ärzten aufzubürden. Diese Regressforderungen können üblicherweise bei bis zu sechs Monatsgehältern liegen. Vermeiden Sie, dass Sie mit Ihrem Privatvermögen haften – mit dem Regress-Schutz für angestellte und beamtete Krankenhausärzte.
Versicherung der gelegentlichen außerdienstlichen Tätigkeit (nicht freiberufliche Tätigkeit)