Die Produktinformationsblatt-Verordnung ergänzt das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz. Sie regelt die Anforderungen an ein standardisiertes Produktinformationsblatt für Basisrentenverträge.
Seit 01.01.2017 erhalten Kunden vor Vertragsabschluss das neue Produktinformationsblatt mit dem persönlichen Versorgungsvorschlag bzw. dem Antrag.
Für das Produktinformationsblatt werden alle zertifizierten Basisrentenverträge von der unabhängigen Produktinformationsstelle für Altersvorsorge (PIA) in Chancen-Risiko-Klassen (CRK) eingeordnet (Klassifizierung). Von dieser Klassifizierung sind verschiedene weitere Angaben im Produktinformationsblatt abhängig.
Insgesamt sind fünf Chancen-Risiko-Klassen vorgesehen. Der CRK 1 gehören die Produkte an, die am wenigsten risikobehaftet sind aber dafür die geringste Chance auf eine höhere Rendite ausweisen – zum Beispiel Sparpläne mit einer fixen jährlichen Verzinsung. Die Produkte in der CRK 5 können zwar die höchste Chance auf hohe Renditen ausweisen, müssen aber beispielsweise keine Garantie auf die eingezahlten Beiträge geben.
Für jeden Tarif wird abhängig von der Laufzeit des Vertrags eine Chancen-Risiko-Klasse ermittelt. Dabei werden vier Vertragslaufzeiten bis zum Beginn der Rente betrachtet: 12, 20, 30 und 40 Jahre.
Für die klassifizierten Produkte werden für diese unterschiedlichen Laufzeiten auf Basis vorgegebener Vertragskonstellationen Muster-Produktinformationsblätter erstellt. Dabei wird mit den vier oben genannten Laufzeiten, einem vorgesehenen Rentenbeginn mit 67 Jahren und 100 EUR Monatsbeitrag gerechnet. Mit den Muster-Produktinformationsblättern wird die Vergleichbarkeit zwischen den Produkten verschiedener Anbieter erhöht. Sie sind auf dem Internetauftritt des jeweiligen Anbieters verfügbar.
Die Muster-Produktinformationsblätter zu unseren Relax Basisrenten finden Sie hier:
Die Muster-Produktinformationsblätter zu unseren Fonds-Basisrenten finden Sie hier: