Der unternehmerische Erfolg Ihrer Praxis hängt ganz von Ihrer Kompetenz und Ihrem persönlichen Einsatz ab. Aber was, wenn Sie als Arzt aufgrund von Krankheit, Unfall oder Quarantäne ausfallen? Dann fehlen die Einnahmen – die meisten Ausgaben laufen aber weiter: Kreditraten, Mieten, Fixkosten und Ihr eigenes Gehalt summieren sich schnell auf mehrere zehntausend Euro. Die Praxis-Ausfallversicherung schützt Sie vor dem Kostenrisiko: Wir halten Ihnen finanziell den Rücken frei, wenn Sie Ihre Praxis vorübergehend schließen müssen, oder zahlen die Kosten für einen Stellvertreter.
Wenn Sie längere Zeit in Ihrer Praxis ausfallen, deckt die Praxis-Ausfallversicherung bei Krankheit, Unfall oder Quarantäne alle laufenden Kosten ab. Optional lassen sich auch Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Raub versichern.
Bei einer Praxisschließung läuft ein großer Teil der Praxiskosten weiter – beispielsweise Personalkosten, Kreditraten und Mieten. Diese sind über die Praxis-Ausfallversicherung abgesichert. Die fixen Kosten machen in der Regel 50 % oder mehr aus. Das Nettoeinkommen lässt sich durch eine Krankentagegeldversicherung schützen.
Durch den Abschluss einer Praxis-Ausfallversicherung ist die Zahlung Ihrer fortlaufenden Praxiskosten auch bei Arbeitsunfähigkeit gewährleistet.
Die Praxis-Ausfallversicherung ist der Versicherungsschutz gegen finanzielle Einbußen bei notwendiger Praxisschließung speziell für Ärzte. Er deckt u. a. diese laufenden Betriebskosten ab, wenn die Praxis aufgrund von Krankheit, Unfall oder Quarantäne schließen muss.
Falls der Praxisbetrieb aufrechterhalten wird, erstatten wir alternativ die Kosten des Stellvertreters. Bei Ausschöpfung des versicherbaren Krankentagegeldrahmens kann über die Praxis-Ausfallversicherung auch ein Teil des Gewinns abgedeckt werden.
Unsere drei Beispiele zeigen Schadensfälle, in denen der Praxisinhaber länger ausgefallen ist und durch die Praxis-Ausfallversicherung vor den finanziellen Schäden geschützt wurde.
Während einer Golfpartie stürzt eine Zahnärztin auf einer Eisplatte und zieht sich einen komplizierten Oberschenkelhalsbruch zu. Sie wird mit dem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen und operiert, gefolgt von einer stationären Behandlung und Reha. Die Ärztin ist für zweieinhalb Monate vollständig arbeitsunfähig.
Bei einer Wanderung erleidet ein Zahnarzt einen Schlaganfall. Er wird in ein Krankenhaus mit Stroke-Unit transportiert und 14 Tage stationär behandelt. In der anschließenden Reha kämpft er gegen eine halbseitige Lähmung und Sprachstörungen. Sein behandelnder Arzt geht von einer mindestens siebenmonatigen Arbeitsunfähigkeit aus.
Ein Arzt klagt immer wieder über Schmerzen in der Blase, nach einiger Zeit bemerkt er Blut im Urin. Nach eingehender Untersuchung steht fest: Tumor in der Niere. Es folgen mehrere Krankenhausaufenthalte und eine Arbeitsunfähigkeit von zunächst 30 Wochen, die noch länger andauern wird.
Wenn Sie sich für die Praxis-Ausfallversicherung entscheiden, können Sie die folgenden Leistungsmerkmale selbst gestalten: