Die „Sicherheit für Kinder“ ist nicht nur für Eltern, sondern auch für Großeltern, Paten oder andere Personen, die sich dem Nachwuchs verbunden fühlen, interessant. Und die Themen Unfallschutz und Berufsunfähigkeit haben immer noch eine große Bedeutung.
Zumindest beim Punkt „Berufsunfähigkeit“ werden einige Leser sich fragen, was das mit Kindern zu tun hat, die doch weit entfernt von beruflicher Betätigung sind. Aber hier sollte eine erschreckende Zahl zu denken geben: In Deutschland gibt es rund 150.000 schwerbehinderte Kinder unter 18 Jahren (Quelle: Pressemeldung des Statistischen Bundesamts vom 18.09.2012) – 83 % davon aufgrund von Krankheiten.
Welche Leistungen können die Angehörigen in einem solchen Fall vom Staat erwarten? Antwort: keine! Bei Unfällen bietet die gesetzliche Unfallversicherung automatisch und kostenfrei zumindest einen gewissen Schutz für Babys in der Kinderkrippe und für Kinder in Kindergarten, Schule und Hort. Versichert sind der Unterricht und Schulveranstaltungen wie Ausflüge und Wandertage – vorausgesetzt, die jeweilige Veranstaltung findet unter Aufsicht von Lehrern, Erziehern oder durch von der Schule beauftragte Eltern statt.
Bei Schwerbehinderung durch Krankheiten sind die Angehörigen hingegen weitgehend auf sich selbst angewiesen. Und natürlich ist auch selbst im Falle eines Unfalls die Leistung meist nicht ausreichend.
Glücklicherweise gibt es inzwischen gute Möglichkeiten, privat vorzusorgen.
Kinderschutzpaket für die Kleinsten – von AXA
Schulunfähigkeitsvorsorge für Kinder ab dem 8. Lebensjahr – von der Deutschen Ärzteversicherung