Eigentlich dachte ROLAND-Kunde Piet G., dass er ein richtiges Schnäppchen gemacht hätte, als er bei eBay ein angeblich neuwertiges iPhone ersteigert hatte.
Nachdem er den Betrag überwiesen hatte, freute er sich über das eingetroffene Päckchen. Doch dann der Schock: Im Original-Apple-Karton befand sich anstelle des erhofften Smartphones eine Kartoffel!
Piet G. versuchte sofort vergeblich, den Betrüger telefonisch zu erreichen, auch die Mails blieben unbeantwortet. Ein paar Tage später erstattete er Strafanzeige gegen den Verkäufer. Die Polizei riet ihm außerdem dazu, einen Anwalt aufzusuchen. Der betrogene Schnäppchenjäger wandte sich daraufhin an den Leistungs-Service von ROLAND Rechtsschutz, der ihm einen Partneranwalt vermittelte.
Via Akteneinsicht konnte der Partneranwalt bei der Polizei die richtige Adresse des Betrügers herausfinden und ihn im Wege eines Mahnbescheidsverfahrens zur Rückzahlung des Kaufpreises zwingen.
So bekam Piet G. zwar nicht das ersteigerte Gerät, konnte sich von dem erstrittenen Geld dann aber zumindest ein anderes kaufen. Und der Betrüger hat vielleicht gelernt, dass selbst in einem Apple-Karton ein Erdapfel nichts zu suchen hat …
Sie legen auf eine herbstliche Überraschung auch keinen Wert?