Strafrechtsschutz in der Berufshaftpflicht

Berufshaftpflicht und Rechtsschutz. Perfekter Schutz funktioniert verzahnt:
Ärztliche Kunstfehler können zu Schadenersatzbeträgen in Millionenhöhe führen. Besteht im Fall der Zahlung eines solchen Schadens noch ein persönliches, privates Risiko für den Arzt bzw. die Ärztin? Wo liegt der Unterschied zwischen dem Strafrechtsschutz der Berufs­haftpflicht­versicherung und dem der Rechtsschutz­versicherung? Im Interview erläutert Rechtsanwalt Patrick Weidinger von der Deutschen Ärzteversicherung wie beide Versicherungen ineinander­greifen.


Redaktion: Herr Weidinger, dass ärztliche Kunstfehler zu Schadenersatzbeträgen in Millionenhöhe führen können, ist ja bekannt. Angenommen, die Haftpflichtversicherung bezahlt einen solchen Schaden. Besteht dann noch ein persönliches, privates Risiko für den Arzt bzw. die Ärztin?

Patrick Weidinger: Obwohl in Ihrem Fall finanzieller Schutz bestand, so wie ihn die Heilberufe­gesetze und die Berufsordnungen fordern, ist Ihre Frage sehr berechtigt. Zum einen müssen Mediziner erst einmal psychisch verarbeiten, dass Sie einen Patienten geschädigt haben. Zum anderen kann ein Behandlungsfehler aber auch Rechtsfolgen außerhalb des Schadenersatzes haben.

Redaktion: An welche Folgen denken Sie?

Patrick Weidinger: Vor allem an die Verurteilung zu einer Geld- oder Gefängnisstrafe, aber auch an die berufsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Auswirkungen eines solchen Strafverfahrens. Möglich sind hier eine Verweigerung der Niederlassung, eine arbeitsrechtliche Suspendierung, ein Widerruf der Approbation, ein Entzug der Kassenzulassung und sogar ein Berufsverbot. Und ich denke an die medialen Folgen. Nach der Strafprozessordnung sind Strafverfahren öffentlich, und so gelangt man schnell in die Presse oder ins Fernsehen.

Redaktion: Hat man für Strafverfahren Schutz über die Berufshaftpflichtversicherung?

Patrick Weidinger: Diesen Schutz hat man, wenn die Berufshaftpflichtversicherung wie in unserem Haus einen erweiterten Strafrechtsschutz enthält. Wir übernehmen in einem Strafverfahren wegen eines Ereignisses aus ärztlicher Tätigkeit die Gerichtskosten sowie die gebührenordnungsmäßigen, gegebenenfalls auch besonders vereinbarte, höhere Kosten der Verteidigung. Was wir natürlich nicht übernehmen, ist die Strafe selbst.

Redaktion: Gibt es bei diesem erweiterten Strafrechtsschutz noch etwas Besonderes für unsere Kunden?

Patrick Weidinger: Ja, die Aufwendungen werden nicht als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet. Zudem haben wir den Versicherungsschutz gegenüber der Haftpflichtdeckung erweitert. Ist zum Beispiel nur die außerdienstliche Tätigkeit haftpflichtversichert, bezieht sich der erweiterte Strafrechtsschutz trotzdem auf die komplette, also auch die dienstliche Tätigkeit.
 

Redaktion: Jetzt gibt es aber auch noch die Rechtsschutz­versicherung. Könnten Sie bitte einmal den Unterschied zwischen dem Strafrechtsschutz der Berufs­Haftpflicht­versicherung und dem der Rechtsschutz­versicherung erklären?

Patrick Weidinger: Vereinfacht ausgedrückt kann man sagen, dass die Berufs­haftpflicht­versicherung für Strafverfahren zuständig ist, die sich aus dem Haftpflichtrisiko ergeben, also insbesondere aus Behandlungs­fehlern. Die Rechtsschutz­versicherung ist allgemeiner, sie ist – je nach Versicherungs­bedingungen – zum Beispiel auch zuständig für Verfahren wegen eines fahrlässigen Steuervergehens oder hilft, einen unberechtigten Verdacht auf eine Datenschutz­verletzung auszuräumen.

Redaktion: Heißt dies, es gibt kein „Entweder-oder“?
 
Patrick Weidinger: Richtig. Die Zielrichtung ist ja jeweils eine andere, d. h. der Arzt benötigt eine Berufs­haftpflicht­versicherung und sinnvollerweise eine arztspezifische Rechtsschutz­versicherung.

Was mir noch sehr wichtig ist: Man sollte in Strafverfahren immer alle Möglichkeiten nutzen, um eine Eröffnung eines Hauptverfahrens und erst recht eine Verurteilung zu vermeiden, zur Not, also wenn keine Versicherung besteht, auch auf eigene Kosten.

Berufshaftpflicht

In jeder Berufsphase die richtige Berufshaftpflicht

Rechtsschutz

Informieren Sie sich über die Details