Info Kapitalanlage

Aktuelle Informationen zur Ihrer Kapitalanlage und deren Nachhaltigkeit


  • Factsheet: Anlagestrategie, Wertentwicklung, Portfoliostruktur

  • Nachhaltigkeits-Info 1: gesetzliche Information vor Vertragsabschluss bzw. bei Wechsel der Kapitalanlage

  • Nachhaltigkeits-Info 2: regelmäßige gesetzliche Information während der Vertragslaufzeit

 


Wichtig: keine Ausgabeaufschläge!

Die Deutsche Ärzteversicherung AG verzichtet in ihren Rentenversicherungsprodukten vollständig auf Ausgabeaufschläge für Fonds. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, weil in den allgemeinen Factsheets zu den betreffenden Fonds teilweise ein max. Ausgabeaufschlag angegeben wird und dies eventuell verwirrend wirken kann. 



Factsheet und Nachhaltigkeits-Info

Die wesentlichen Informationen rund um Ihre Kapitalanlage können Sie hier jederzeit abrufen.

Weiterführende Informationen

Was steht im Factsheet?

Im Factsheet erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Informationen zu Ihrer Kapitalanlage wie Anlagestrategie, Wertentwicklung und Portfoliostruktur. Außerdem enthalten sind Angaben zur Kapitalverwaltungsgesellschaft sowie zu Kosten.

Was sind Nachhaltigkeits-Infos? 

Für als nachhaltig eingestufte Kapitalanlagen gibt es seit Anfang 2023 ausführliche, gesetzlich vorgeschriebene Informationen über deren Nachhaltigkeit. Damit können Sie sich regelmäßig über die Entwicklung der Nachhaltigkeit in Ihrer Kapitalanlage auf dem Laufenden halten.

Wie unterscheidet sich die Nachhaltigkeits-Info 1 und 2? 

Die Nachhaltigkeits-Info 1 informiert Sie vor der erstmaligen Investition in eine Kapitalanlage, welche Nachhaltigkeitsziele die Anlage verfolgt. Diese Info 1 ist für Sie relevant vor Abschluss eines Vertrages und bei Wechsel der Kapitalanlage während der Vertragslaufzeit.

Die Nachhaltigkeits-Info 2 informiert Sie während der Vertragslaufzeit regelmäßig darüber, wie sich die Nachhaltigkeit in Ihrer Kapitalanlage entwickelt hat

Warum gibt es nicht für jede Kapitalanlage eine Nachhaltigkeits-Info?

Gesetzlich vorgeschriebene Informationen über die Nachhaltigkeit gibt es für Kapitalanlagen, die nach geltendem Recht nachhaltig sind im Sinne von Artikel 8 oder Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung. 

Für die Bewertung der Nachhaltigkeit eines Finanzproduktes (z.B. eines Fonds) unterscheidet die EU-Offenlegungsverordnung drei Kategorien:

Basic

Produkte, die nachhaltig sein können, aber nicht den vollständigen Anforderungen von „ESG“ oder „Impact“ entsprechen.

ESG (Artikel 8)

Produkte, die nachhaltige Aspekte in ihrer Anlagestrategie berücksichtigen und/oder definieren, welche Investitionen ausgeschlossen sind und zudem konkret beschreiben, wie sie diese erfüllen.

Impact (Artikel 9)

Produkte, die mit ihrer Investition konkret positive Auswirkungen auf die Umwelt oder die Gesellschaft anstreben und in ihrer Anlagestrategie beschreiben, wie dieses Ziel erreicht wird.